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Eigenbedarfskündigung Mietvertrag

Rechtsgrundlage § 573 Abs. 2 BGB
Kündigungsfrist 3 bis 9 Monate
Voraussetzung Vernünftige Gründe

Was bedeutet Eigenbedarf?

Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn ein Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis kündigt, weil er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu Wohnzwecken benötigt. Es ist die am häufigsten ausgesprochene Form der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.

Wer darf einziehen?

Nicht für jede beliebige Person darf Eigenbedarf angemeldet werden. Zum privilegierten Personenkreis gehören:

  • Der Vermieter selbst.
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  • Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern.
  • Geschwister (in den meisten Fällen).
  • Haushaltsangehörige (z. B. Pflegepersonal).
⚠️ Vorsicht vor vorgetäuschtem Eigenbedarf: Wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen, obwohl dieser gar nicht besteht (z. B. um die Wohnung teurer neu zu vermieten), macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig. Mieter können in diesem Fall Umzugskosten oder die Mietdifferenz geltend machen.

Sperrfristen bei Umwandlung

Wurde eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft, gilt für den neuen Käufer eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren. In Ballungszentren (wie Köln oder Berlin) kann diese Frist durch Landesverordnungen auf bis zu 10 Jahre verlängert sein.

Was können Mieter tun?

  1. Begründung prüfen: Die Kündigung muss genau angeben, für wen und warum die Wohnung benötigt wird.
  2. Widerspruch einlegen: Bei sozialer Härte (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit oder Schwangerschaft) kann der Mieter der Kündigung widersprechen.
  3. Ersatzwohnraum suchen: Ein aktives Suchprofil hilft dabei, dem Vermieter zu signalisieren, dass man kooperativ ist, aber Zeit für die Suche benötigt.

Rechtssicherheit gesucht?

Bei komplizierten Kündigungen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.

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