Was sind Nebenkosten?
Die Nebenkosten (oft auch Betriebskosten genannt) sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Damit sie vom Mieter gezahlt werden müssen, muss dies im Mietvertrag explizit vereinbart sein.
Umlagefähige Kosten: Was darf abgerechnet werden?
In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist genau festgelegt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizkosten und Warmwasser
- Aufzug
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege und Beleuchtung
Die jährliche Abrechnung
Vermieter müssen einmal im Jahr über die Vorauszahlungen abrechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Erfolgt dies später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen.
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