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Gartenpflege

Instandhaltung von Grünflächen sowie die Verteilung der anfallenden Gartenarbeiten.

Umlagefähig Ja (BetrKV)
Einfache Pflege Rasen & Unkraut

Gartenpflege im Mietrecht

Die Gartenpflege ist oft Teil des Mietvertrags, besonders bei Einfamilienhäusern oder Erdgeschosswohnungen mit Gartenanteil. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, er kann die “einfache Gartenpflege” aber per Vertrag auf den Mieter übertragen.

Was gehört zur einfachen Gartenpflege?

  • Rasenmähen
  • Unkraut jäten
  • Laub harken

Schwierige oder gefährliche Arbeiten, wie das Fällen von Bäumen oder das Schneiden sehr hoher Hecken, muss in der Regel der Vermieter (oder ein Fachbetrieb) übernehmen.

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