Umlagefähig
Ja (BetrKV)
Einfache Pflege
Rasen & Unkraut
Gartenpflege im Mietrecht
Die Gartenpflege ist oft Teil des Mietvertrags, besonders bei Einfamilienhäusern oder Erdgeschosswohnungen mit Gartenanteil. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, er kann die “einfache Gartenpflege” aber per Vertrag auf den Mieter übertragen.
Was gehört zur einfachen Gartenpflege?
- Rasenmähen
- Unkraut jäten
- Laub harken
Schwierige oder gefährliche Arbeiten, wie das Fällen von Bäumen oder das Schneiden sehr hoher Hecken, muss in der Regel der Vermieter (oder ein Fachbetrieb) übernehmen.
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