Was ist eine Ablösevereinbarung?
Eine Ablösevereinbarung wird zwischen dem ausscheidenden Mieter (Vormieter) und dem einziehenden Nachmieter geschlossen. Dabei geht es um den Kauf von Einrichtungsgegenständen, die in der Wohnung verbleiben sollen – klassischerweise die Einbauküche, passgenaue Schränke, Lampen oder Bodenbeläge.
Ablöse vs. Abstand: Der feine Unterschied
In der Praxis werden die Begriffe oft verwechselt, rechtlich sind sie jedoch grundverschieden:
- Ablöse: Bezieht sich auf den Kauf von Gegenständen (Kaufvertrag).
- Abstand: Eine Zahlung dafür, dass der Vormieter die Wohnung vorzeitig räumt. Wichtig: Abstandszahlungen sind in Deutschland laut Wohnungsvermittlungsgesetz weitestgehend unzulässig.
Checkliste für die Ablöse
Damit es nach dem Einzug keinen Streit gibt, solltest du folgende Punkte beachten:
- Schriftform: Halte genau fest, welche Gegenstände für welche Summe übernommen werden.
- Zustand: Dokumentiere den Zustand (z. B. bei Elektrogeräten das Alter und die Funktionsfähigkeit).
- Zustimmung des Vermieters: Kläre vorab, ob der Vermieter mit dem Verbleib der Gegenstände einverstanden ist (Stichwort: Rückbaupflicht).
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