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Courtage (Maklergebühr)

Vermittlungsgebühr für Makler bei erfolgreicher Vermittlung einer Miet- oder Kaufimmobilie.

Höhe Miete Max. 2,38 KM
Prinzip Bestellerprinzip

Was ist die Courtage?

Die Courtage (auch Provision genannt) ist das Honorar für einen Immobilienmakler. Sie wird nur fällig, wenn durch die Vermittlung des Maklers tatsächlich ein rechtswirksamer Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.

Wer zahlt die Gebühr?

  • Bei Miete: Hier gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt (meist der Vermieter), zahlt ihn auch.
  • Bei Kauf: Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen oft hälftig.

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