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Jobcenter (Umzug mit dem Amt)

Staatliche Unterstützung bei notwendigen Umzügen für Empfänger von Bürgergeld-Leistungen.

Voraussetzung Wichtiger Grund
Kostenart Zusicherung nötig

Umzug mit dem Jobcenter

Wenn Bezieher von Bürgergeld umziehen möchten, muss das Jobcenter dem Umzug vorab zustimmen, damit die Kosten übernommen werden. Dies geschieht in der Regel nur bei einem “wichtigen Grund”, wie etwa Familienzuwachs, einer neuen Arbeitsstelle oder Kündigung durch den Vermieter.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Wohnungsbeschaffungskosten: Unter bestimmten Umständen Gebühren für Inserate oder Fahrten zur Besichtigung.
  • Umzugskosten: Pauschalen für den Transport oder die Miete eines Transporters.
  • Mietkaution: Diese wird meist als Darlehen gewährt und direkt an den Vermieter gezahlt.
📍 Wichtige Reihenfolge: Unterschreibe den neuen Mietvertrag erst, wenn Du die schriftliche Zusicherung (Angemessenheitsbescheinigung) des Jobcenters für die neue Wohnung hast!

Nachweis für das Amt gesucht?

Ein professionelles Suchprofil kann dem Jobcenter zeigen, dass Du Dich aktiv um angemessenen Wohnraum bemühst.

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