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Lärmbelästigung

Störung des Wohnfriedens durch unzulässige Geräuschemissionen während der Ruhezeiten.

Nachtruhe 22:00 – 06:00 Uhr
Beweismittel Lärmprotokoll

Umgang mit Lärmbelästigung

Lärmbelästigung ist einer der häufigsten Gründe für Konflikte in der Nachbarschaft. Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter hat das Recht auf eine ungestörte Nutzung seiner Wohnung, muss aber auch eine gewisse “sozialübliche” Geräuschkulisse akzeptieren.

Was gilt als Ruhestörung?

  • Lautes Musikhören oder Fernsehen während der Ruhezeiten.
  • Handwerkliche Arbeiten am Sonntag oder spät am Abend.
  • Ständiges Hundegebell.

Wichtig: Kinderlärm wird von Gerichten meist als sozialadäquat eingestuft und muss in der Regel hingenommen werden.

📋 Tipp: Lärmprotokoll führen Bei dauerhaften Störungen solltest Du ein Protokoll führen: Datum, Uhrzeit, Art des Lärms und Zeugen notieren. Dies ist die Grundlage für eine eventuelle Mietminderung gegenüber dem Vermieter.

Hilfe zur Dokumentation

Lade Dir unsere kostenlose Vorlage für ein Lärmprotokoll herunter, um Störungen rechtssicher festzuhalten.

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