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Renovierung (Schönheitsreparaturen)

Maßnahmen zur Behebung von Abnutzungserscheinungen durch das normale Wohnverhalten.

Häufigkeit Bedarfsabhängig
Farbauswahl Dezent/Neutral

Muss ich beim Auszug renovieren?

Das Thema Renovierung (rechtlich Schönheitsreparaturen) sorgt oft für Streit. Grundsätzlich ist laut Gesetz der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. In fast allen Mietverträgen wird diese Pflicht jedoch wirksam auf den Mieter übertragen.

Was gehört zu Schönheitsreparaturen?

  • Anstreichen oder Tapezieren von Wänden und Decken.
  • Streichen der Heizkörper und Heizrohre.
  • Streichen der Innentüren sowie der Innenseiten von Fenstern.
⚖️ Unwirksame Klauseln: Starre Fristen (z.B. “Alle 3 Jahre muss gestrichen werden”) oder die Pflicht, die Wohnung in einer ganz bestimmten Farbe (z.B. “reinweiß”) zurückzugeben, sind oft unwirksam. Neutral gestrichen reicht meist aus.

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