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Tierhaltung

Regelungen zur Haltung von Haustieren in gemieteten Wohnräumen und Häusern.

Kleintiere Immer erlaubt
Hunde/Katzen Einzelfallprüfung

Regeln zur Tierhaltung

Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema. Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist laut Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Es muss immer eine Abwägung der Interessen stattfinden.

Was ist ohne Erlaubnis erlaubt?

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische dürfen immer gehalten werden, solange ihre Anzahl moderat ist und keine Belästigung für die Nachbarn entsteht.

🐶 Hunde und Katzen: Hier darf der Vermieter einen Vorbehalt aussprechen. Er kann die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen verweigern (z.B. bei gefährlichen Hunderassen oder nachweisbarer Allergie anderer Hausbewohner).

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