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Versorgungsperre

Einstellung von Versorgungsleistungen wie Wasser, Heizung oder Strom durch Vermieter.

Zulässigkeit Strenge Hürden
Schutz Einstweilige Verfügung

Was ist eine Versorgungsperre?

Von einer Versorgungsperre spricht man, wenn der Vermieter die Lieferung von Energie (Strom, Gas) oder Wasser unterbricht, meist um einen säumigen Mieter zur Zahlung oder zum Auszug zu bewegen.

Rechtlich ist dies hochumstritten. Während eines laufenden Mietverhältnisses ist das Abstellen von Wasser oder Heizung fast immer unzulässig, da es eine verbotene Eigenmacht darstellt. Nur nach Beendigung des Mietvertrags haben Vermieter unter sehr strengen Voraussetzungen begrenzte Möglichkeiten.

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