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Wohnungsgeberbescheinigung

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist Pflicht für die Anmeldung beim Amt. Wer sie ausstellen muss, welche Fristen gelten und was passiert, wenn sie fehlt, erfährst Du hier.

Frist Innerhalb von 2 Wochen
Verpflichtet Vermieter / Wohnungsgeber
Zweck Meldung beim Amt

Was ist die Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung (oft auch Vermieterbescheinigung genannt) ist ein seit 2015 gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Sie dient dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern, indem der Vermieter offiziell bestätigt, dass Du tatsächlich in die Wohnung eingezogen bist.

Wer muss sie ausstellen?

Verpflichtet ist der Wohnungsgeber. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Solltest Du jedoch zur Untermiete einziehen, ist Dein Hauptmieter Dein Wohnungsgeber und muss Dir das Dokument unterschreiben.

⚠️ Wichtige Frist: Du musst Dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dafür ist die Bescheinigung zwingend erforderlich. Ein Mietvertrag allein reicht als Nachweis nicht aus!

Welche Angaben müssen enthalten sein?

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen
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